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Entstehende Kosten

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie von Rezeptgebühren befreite Personen sind von Zuzahlung befreit. Die Kassen übernehmen die gesamten Kosten.
Alle anderen müssen 10.– € Rezeptgebühren und 10% Eigenanteil bezahlen.
Behandelt werden Patienten aller Kassen – auch Privatpatienten und BG (Berufsgenossenschaft) betroffene Patienten.